10.5.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Die zu klärenden Beweisfragen präsentieren sich im Vergleich zum vorinstanzlichen Verfahren unverändert. Der Beschuldigte 1 bestreitet weiterhin nicht, die auf der .________ geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten zu haben. Bestritten ist demgegenüber die ihm konkret vorgeworfene Geschwindigkeit von 105.03 km/h und damit die Überschreitung der Geschwindigkeit in besonders krasser Weise sowie die Schaffung eines hohen Risikos für einen Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern für sich selbst, seine beiden Mitfahrer und für alle anderen Verkehrsteilnehmenden.