33 dung für die Beschuldigten oder die übrigen Verkehrsteilnehmenden nicht erstellen lässt. Von einer solchen ging derweil auch die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nicht aus. Sie argumentierte demgegenüber, angesichts der dort stehenden Autos sowie der potenziellen Fussgänger, bei welchen das Lichtsignal angesichts der stehenden Autos auf grün geschaltet gewesen sein müsse, sei das Manöver zu dieser Tageszeit extrem gefährlich gewesen. Sie ging entsprechend von einer erhöhten abstrakten Gefährdung aus (pag.