31 10.4 Missachten des roten Lichtsignals (AKS Ziff. I.A.1.2.) 10.4.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift vom 11. März 2021 weiter der folgende Sachverhalt vorgeworfen (PEN 21 331, pag. 500 ff.): Der Beschuldigte missachtete ein rotes Lichtsignal, indem er, vom .________ (Platz) auf der .________ (Strasse) herkommend, die Kreuzung mit der .________ (Strasse) überquerte, obwohl er gesehen hatte, dass die Ampel vor der Kreuzung auf rot stand und sich andere Verkehrsteilnehmer auf der .________ (Strasse) befanden.