Dabei schuf er angesichts seiner Fahrweise jedoch weder eine konkrete noch abstrakt erhöhe Gefährdung für sich selbst, für seine beiden Mitfahrer und die übrigen Verkehrsteilnehmenden. Demgegenüber wird mit Blick auf die eingestandene erhöhte Frequentierung des .________ zum Tatzeitpunkt eine abstrakte Gefährdung der vorgenannten Personen als erstellt erachtet.