Die damalige Verkehrsführung des .________ (der .________ wurde seit dem Vorfall vom 14. August 2019 vollständig umgebaut) kann dem Video der rekonstruierten Fahrt, entnommen werden (PEN 21 331, pag. 36, Zeitstempel 07:12). Die Vorinstanz hat hierbei zutreffend ausgeführt, aus der Perspektive des Fahrzeugführenden würden sich auf der linken Seite zwei Verkehrsinseln präsentieren, welche die Fussgänger über den .________ leiten würden. Unmittelbar vor dem Fahrzeugführenden liege eine Sperrfläche mit einer Breite von zwei Tramgleisen.