Im Nachfolgenden ist entsprechend zu beurteilen, welche Gefahrensituation der Beschuldigte bei der Missachtung der Signalisation sowie beim Befahren der Sperrfläche für sich, seine beiden Mitfahrer und die übrigen Verkehrsteilnehmenden geschaffen hat. 10.3.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz hielt zunächst fest, die Videoaufnahme der rekonstruierten Verfolgungsfahrt lasse entgegen der Karte (PEN 21 284, pag. 41) annehmen, der Beschuldigte habe bei der Einmündung der .