10.3.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Es ist vorliegend unbestritten, dass der Beschuldigte 1 von der .________ herkommend den .________ in Richtung .________ trotz der Signalisation «Rechtsabbiegen» geradeaus überquerte, wobei er überdies eine Sperrfläche überfuhr. Der Beschuldigte 1 bestreitet demgegenüber durch sein Verhalten jemanden gefährdet zu haben. Im Nachfolgenden ist entsprechend zu beurteilen, welche Gefahrensituation der Beschuldigte bei der Missachtung der Signalisation sowie beim Befahren der Sperrfläche für sich, seine beiden Mitfahrer und die übrigen Verkehrsteilnehmenden geschaffen hat.