Dabei wurden er und seine Dienstkollegen während einer polizeilichen Beobachtung auf G.________ aufmerksam und es wurde vereinbart G.________ unerkannt zu folgen. Zu diesem Zweck holte und lenkte A.________, den Personenwagen VW e-Golf, .________, welcher Bestandteil der Fahrzeugflotte der Kantonspolizei Bern ist, aber keinerlei polizeispezifische Ausstattung (namentlich optische oder akustische Warnvorrichtung) verfügt. Zusammen mit seinen Dienstkollegen, C.________ und E.________, verfolgte er daraufhin im Zeitraum von ca. 12:45 Uhr bis 13:05 Uhr auf der Strecke von ca. Höhe .________ bis .________ den von G._