10. Konkrete Beweiswürdigung betreffend den Beschuldigten 1 10.1 Vorbemerkung Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wurde verschiedentlich von der Fahrweise des Strafklägers, welcher dafür mit Urteil vom 9. April 2021 (im abgekürzten Verfahren) der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung durch mehrfache Missachtung elementarer Verkehrsregeln schuldig gesprochen wurde (PEN 21 25, pag. 2260 ff. und 2333 ff. [Beilageordner 2 zum Verfahren PEN 21 331 / 332 / 284]), auf die Fahrweise des Beschuldigten 1 geschlossen.