Beim «AC.________ Beck» habe der Beschuldigte 1 Deckung suchen müssen und den Strafkläger kurz aus dem Blick verloren. Sie seien danach davon ausgegangen, dass der Strafkläger im schwarzen Opel in der AA.________ sitze. Der Beschuldigte 3 habe das Fahrzeug passiert, aber den Strafkläger nicht identifizieren können. Das Gericht verkennt nicht, dass die Beschuldigten 1-3 nicht aus-