Man habe gewusst, dass er generell Stoff verkaufe. Was für sie oder für ihn ebenfalls ein springender Punkt gewesen sei: Warum würde jemand mit dem Auto und mit gestohlenen Kontrollschildern so nahe zum Y.________ fahren und so ein grosses Risiko in Kauf nehmen (PEN 21 284, pag. 77 Z. 131 f., 134 ff., 139 ff., 149 ff. und 153 ff.). Die Aussagen der Beschuldigten stimmen vollumfänglich überein und zeichnen ein klares Bild hinsichtlich ihrer Beweggründe, die zur Verfolgung des Strafklägers führten. Ihre Aussagen werden zudem insoweit von ihrem Kollegen AB.