Sie hätten beim Restaurant Y.________ in der .________ (Gasse) gesehen, wie ein ihnen bekannter Betäubungsmittelhändler das Restaurant verlassen habe. Dieser sei in die AA.________ gegangen und dort in ein Auto eingestiegen. Dort habe er [der Beschuldigte 3] dann festgestellt, dass die Kontrollschilder nicht zueinander gepasst hätten. Er habe vorne und hinten unterschiedliche Kontrollschilder gehabt und keines habe auf dieses Fahrzeug gepasst. Sie hätten dann einen Moment gewartet, um zu schauen, ob er sich allenfalls mit jemandem im Auto treffe und es zu einer Übergabe komme. Er sei dann losgefahren und sie seien mit zwei Zivilfahrzeugen nachgefahren (PEN 21 284, pag.