Sie seien jedoch davon ausgegangen, dass wenn der Strafkläger aus dem Y.________ komme, er neue Betäubungsmittel holen gehe, um sie später zu verkaufen. So würden sie arbeiten, wenn sie das Y.________ überwachen. Sie hätten schauen wollen, wo er hin gehe. Als er die .________ so schnell überquert habe, sei ihm der Gedanke gekommen, dass es wohl nicht nur um das Holen von Betäubungsmittel gehe, sondern jetzt wirklich etwas nicht mehr gut sei (PEN 21 331, pag. 73 Z. 212 ff.). Der Beschuldigte 3 schilderte die Situation anlässlich seiner Ersteinvernahme sodann wie folgt: Sie hätten beim Restaurant Y.________ in der .