gehe und er in der AA.________ in einem schwarzen Opel sitzen würde (PEN 21 24 331, pag. 69 Z. 68 ff.). Auf konkrete Frage, wer an jenem Tag entschieden habe, dass der Strafkläger kontrolliert werden solle, gab er zu Protokoll, er denke, dass der Beschuldigte 1 die Information gehabt habe, um wen es sich handle etc. Als die Entscheidung getroffen worden sei, sei er nicht dabei gewesen. Er sei auf der kleinen Schanze gewesen (PEN 21 331, pag. 72 Z. 164 ff.). Sie seien jedoch davon ausgegangen, dass wenn der Strafkläger aus dem Y.________ komme, er neue Betäubungsmittel holen gehe, um sie später zu verkaufen.