Sie hätten wissen wollen, ob er einen Drogenbunker habe oder er an ein Domizil fahre, welches ihnen noch unbekannt gewesen sei. Sie hätten dann entschieden, ihm verdeckt zu folgen und ihn zu observieren (PEN 21 331, pag. 98 Z. 76 ff.). Beim Informanten habe es sich um einen geführten Informanten eines Arbeitskollegen bei Z.________ (Polizeieinheit) gehandelt (PEN 21 331, pag. 103 Z. 247). Auf konkrete Frage, ob sie Grund zur Annahme gehabt hätten, dass der Strafkläger ein Delikt begangen habe, antwortete er, er habe gewusst, dass der Strafkläger drinnen [im Y.________] verkauft habe. Er habe dies zwar nicht gesehen, sei aber darüber informiert worden.