23 Richtung .________ gegangen, habe diesen überquert und sei in die AA.________ eingebogen. Dort habe er beobachten können, wie der Strafkläger fahrerseitig in einen Personenwagen eingestiegen sei (PEN 21 331, pag. 90 Z. 44 ff.). Der Beschuldigte 3 habe sich beim Vorbeigehen am Fahrzeug die Kontrollschilder merken können. Das Nachschlagen dieser Kontrollschilder habe ergeben, dass vorne und hinten am Fahrzeug verschiedene Kontrollschilder angebracht worden seien, diese nicht zum Fahrzeug gepasst hätten und als gestohlen gemeldet gewesen seien (PEN 21 331, pag. 91 Z. 69 ff.).