Zum Schluss ergänzte er von sich aus, für ihn sei es komisch, dass die Polizei ihn habe fahren lassen. Man lasse niemanden fahren, wenn man wisse, dass jemand Drogen oder Alkohol konsumiert habe. Der Polizist hätte ihn mit den Schüssen töten können. Er habe immer noch Albträume von den Schüssen (PEN 21 284, pag. 190 Z. 454 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Strafkläger seine Aussage bei der Staatsanwaltschaft, wonach er nicht gewusst habe, dass er von der Polizei verfolgt worden sei. Verschiedentlich relativierte er seinen Standpunkt zwar indem er angab, er habe vermutet, es sei die Polizei gewesen (pag. 783 Z. 1 ff.