Es sei ein weisses Auto gewesen. Auf Vorhalt, wonach er bei der Polizei ausgeführt habe, dass er bereits bei der .________ (Brücke) die Polizei an ihrem Kastenwagen erkannt haben soll, gab er an, dass er diesen gesehen habe. Er habe aber nicht gewusst, ob dieser wegen ihm hinterher gefahren sei (PEN 21 284, pag. 181 Z. 109 f., 112 f. 115 f., 118 f. und 124 ff.). Bis zur Schussabgabe sei ihm das Polizeifahrzeug permanent «ufghocket». Sie hätten auch dauerhaft gehupt (PEN 21 284, pag. 183 Z. 201 ff.; PEN 21 284, pag. 184 Z. 236 ff.). Er sei dann auf den Parkplatz gefahren, sie seien neben ihn hin. Er habe die Scheibe runtergelassen und gerufen, was dies solle.