19 ner Person gab er jedoch von sich aus zu Protokoll, es sei ihm bewusst, was er gemacht habe. Es tue ihm so leid. Er habe so eine Panik und Angst vor den Konsequenzen gehabt, wenn sie ihn erwischt hätten. Er habe einfach das Auto parkieren und abhauen wollen (PEN 21 284, pag. 156 Z. 51 ff.). Rund ein Jahr später, am 3. Juli 2020, wurde der Strafkläger von der Staatsanwaltschaft erneut einvernommen, wobei er nun schilderte, er habe nicht gewusst, wer ihn verfolgt habe. Sie hätten ihn Vollgas, mit Hupen und Volllicht gejagt. Er sei paranoid gewesen und habe nicht gewusst, was das sei.