Später habe er dann gesehen, dass ein anderes Auto hinter ihm her gewesen sei, ein weisses (PEN 21 284, pag. 167 Z. 224 ff., 228 f., 238 f. und 241 ff.). Er verneinte sodann, dass ihm eines der Fahrzeuge ein Haltezeichen gegeben habe, schloss allerdings nicht aus, diese nur nicht wahrgenommen zu haben (PEN 21 284, pag. 167 Z. 248 ff.). Zur Absicht hinter seinem Handeln erklärte er, er habe die Verfolger loswerden wollen. Wenn er niemanden mehr hinter sich gesehen hätte, hätte er das Fahrzeug abgestellt und wäre davon (PEN 21 284, pag. 168 Z. 291 ff.). Im .________ habe er sie abhängen wollen und sei in eine Sackgasse gefahren.