163 Z. 39 ff.; PEN 21 284, pag. 166 Z. 180 f.). Er habe nur gedacht, «wenn sie mich haben, wenn sie mich haben» (PEN 21 284, pag. 163 Z. 48). Auf konkrete Frage, wann er bemerkt habe, dass die Polizei hinter ihm gewesen sei, gab er an, als er weggefahren sei (PEN 21 284, pag. 167 Z. 221 f.). Er sei vom Y.________ in Richtung .________ gefahren. Bereits vor dem .________, vor der Brücke, habe er die Polizei aufgrund ihres Kastenwagens bemerkt. Er sei in Panik geraten, weil er ohne Führerausweis und mit Drogen unterwegs gewesen sei. Später habe er dann gesehen, dass ein anderes Auto hinter ihm her gewesen sei, ein weisses (PEN 21 284, pag.