Sie dienen der Klärung der vorliegenden Sachverhalte jedoch nicht. Im Rahmen der Würdigung der soeben dargelegten Aussagen ist vorab zu bemerken, dass alle Auskunftspersonen nur einmal von der Polizei einvernommen wurden und daher auch hier das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, sich offensichtlich keinen persönlichen Eindruck der befragten Personen gemacht zu haben, zumindest erstaunt. Allen Aussagen der einvernommenen Auskunftspersonen wie auch den eingegangenen Telefonanrufen ist sodann gemein, dass sich diese entweder auf die Situation auf der .________ (Strasse), jedoch erst nach der .