297 ff.). Dabei wurde einzig Frau T.________ Zeugin der abgegebenen Schüsse. Im Rahmen ihres Notrufs schilderte sie, sie habe beobachtet, dass zwei Autos hintereinander hergefahren seien, dann sei jemand ausgestiegen und habe auf das andere Auto zwei Schüsse abgegeben (PEN 21 284, pag. 300). Für die Inhalte der übrigen Notrufe wird auf den Berichtsrapport vom 26. August 2019 und die darin festgehaltenen Abschriften der Aufzeichnungen verwiesen (PEN 21 284, pag. 297 ff.). Sie dienen der Klärung der vorliegenden Sachverhalte jedoch nicht.