Der schwarze Kleinwagen sei mit einer geschätzten Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs gewesen, der weisse Golf ebenfalls mit überhöhter Geschwindigkeit, aber nicht so schnell wie der schwarze Wagen. Er schätze zuerst mit 60 km/h, beim Abbiegen ca. mit 20 km/h (PEN 21 284, pag. 208 Z. 168 ff. und 172 ff.). Weiter führte er auch aus, dass zwischen den Fahrzeugen ein grosser Abstand gewesen sei, ca. 500 Meter (PEN 21 284, pag. 208 Z. 172 ff.). Die Auskunftsperson L.________