_) gefahren. Unterwegs sei es fast zu einer Frontalkollision mit einem kleinen schwarzen Kleinwagen [Personenwagen des Strafklägers] gekommen. Er habe aufs Trottoir ausweichen müssen. Als sie weitergefahren seien, sei ihnen ein weisser Golf [Personenwagen der Beschuldigten] mit überhöhter Geschwindigkeit entgegengekommen, dieser sei bei Rot links abgebogen und auf der .________ weitergefahren (PEN 21 284, pag. 206 Z. 37 ff.). Der schwarze Kleinwagen sei mit einer geschätzten Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs gewesen, der weisse Golf ebenfalls mit überhöhter Geschwindigkeit, aber nicht so schnell wie der schwarze Wagen.