In seiner Einvernahme vom 16. Oktober 2019 gab er im Rahmen einer freien Erzählung zusammengefasst an, er habe sich damals mit dem Velo auf dem Rückweg zu seiner Arbeitsstelle befunden. Er sei auf der Strasse zwischen der .________ und .________ unterwegs gewesen (die Auskunftsperson K.________ befand sich folglich auf der .________; für seinen genauen Standort im Moment, als er von den beiden Fahrzeugen überholt wurde [vgl. sogleich nachfolgend], wird auf seine Markierung auf dem Übersichtsplan 2 verwiesen [PEN 21 284, pag.