Da vorliegend eine Vielzahl von Delikten zu beurteilen ist, die zusammenhängen und Gemeinsamkeiten aufweisen, wird vorab eine allgemeine Beweiswürdigung bzw. eine Aussagenanalyse vorgenommen, bevor im Anschluss die einzelnen Vorwürfe gegen die Beschuldigten 1-3 näher zu prüfen sind. Insbesondere sind vorab die Vorgeschichte bzw. der Rahmensachverhalt ab dem Moment, als die Polizisten auf den Strafkläger aufmerksam wurden sowie die Frage, ob der Strafkläger in Kenntnis um die Polizei im Verfolgerauto handelte, zu beleuchten. 9.1 Zeugenaussagen / Aussagen der Auskunftspersonen /