13 9. Allgemeine Beweiswürdigung der Kammer Da vorliegend eine Vielzahl von Delikten zu beurteilen ist, die zusammenhängen und Gemeinsamkeiten aufweisen, wird vorab eine allgemeine Beweiswürdigung bzw. eine Aussagenanalyse vorgenommen, bevor im Anschluss die einzelnen Vorwürfe gegen die Beschuldigten 1-3 näher zu prüfen sind.