zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). Im Weiteren seien die üblichen Verfügungen zu treffen. 5.2 Anträge des Strafklägers Rechtsanwältin H.________ stellte und begründete namens und im Auftrag des Strafklägers folgende Anträge (pag. 1234 f.; Hervorhebungen im Original): I.