zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen zu CHF 110.00, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). C. E.________ E.________ sei schuldig zu erklären: 7 des Amtsmissbrauchs, begangen am 14. August 2019 in I.________; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen