von der Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 14. August 2019 in I.________, z.N. von G.________ (Art. 14 StGB) unter Ausrichtung einer Entschädigung an E.________ von CHF 28'156.35 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der Verfahrenskosten des Vorverfahrens (vgl. Ziff. D./I./2.) sowie einem Drittel der Verfahrenskosten für das Hauptverfahren (vgl. Ziff. D./I./3.), insgesamt bestimmt auf CHF 5'203.15, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, belaufen sich die Verfahrenskosten auf CHF 4'903.15. D. WEITERE VERFÜGUNGEN I. Die Verfahrenskosten werden wie folgt festgesetzt: