I. Vorbemerkung Das Verfahren PEN 21 284 gegen E.________ (nachfolgend: Beschuldigter 3) wurde in der Voruntersuchung getrennt von demjenigen (PEN 21 331) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) geführt. Mit Verfügung vom 15. April 2021 wurden die beiden Verfahren durch das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) vereinigt und fortan unter der (Haupt-)Verfahrensnummer PEN 21 331 geführt. Aus diesem Grund ist vorab auf die durch die Kammer gewählte Systematik hinsichtlich der Angabe der Verfahrensakten hinzuweisen.