mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h gemessen worden, wobei die erlaubte Geschwindigkeit auf diesem Strassenabschnitt 50 km/h betragen habe. Das Fallprotokoll bestätige die Ausführungen im Anzeigerapport und es sei weder ersichtlich noch dargetan, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht korrekt durchgeführt worden wäre. Die Messung sei zudem mit einer GATSO-Ausrüstung erfolgt und habe vorliegend bzw. nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit von 5 km/h eine Überschreitung von 4 km/h netto gezeigt.