Selbst wenn man unterstelle, dass ein reisender Mensch zum Fahren eine Person nutze, auf welche ein Führerschein laute, müsse im Strafbefehl und Urteil exakt diese Person stehen und keine andere. Schliesslich bringt der Beschuldigte vor, die Vorinstanz habe seine Erklärungen, wonach er ausschliesslich mit der amtlichen Person unterwegs sei und jegliche Art von Geschäften oder Handel ablehne, ignoriert und in der Folge eine Person verurteilt, die nicht die amtliche Person sei. Damit sei sie in totale Willkür verfallen und habe einen Betrug begangen (pag. 202 f.).