7 hiervor) führt der Beschuldigte in seiner Berufungserklärung lediglich aus, gefahren sei vorliegend ein Mensch und Menschen könnten gemäss StGB, StPO und Polizeigesetz nicht verurteilt werden. Obschon dies hier nicht geschehen sei, liege eine Verletzung des Täterprinzips vor, demgemäss nur derjenige verurteilt werden könne, der eine Tat auch begangen habe. Dem Gericht stehe der Gegenbeweis offen, dass auch nur ein einziger Mensch als solcher mit der Formulierung «Der Mensch wird verurteilt…» oder vergleichbar verurteilt worden sei, in deutscher Sprache an einem schweizerischen Gericht in den letzten zehn Jahren.