6. Ausstandsgesuch Mit Berufungserklärung vom 10. November 2023 stellte der Beschuldigte ein Ausstandsgesuch gegen «alle Richter/-innen, Gerichtssekretäre/-innen und Gerichtsschreiber/-innen […], die über die Hälfte ihres Erwerbseinkommens direkt oder indirekt durch den Kanton Bern bezahlt erhalten» (pag. 201 f.). Dieses Gesuch wurde mit Beschluss vom 22. November 2023 abgewiesen. Für die Begründung wird auf die Erwägungen im Beschluss verwiesen (pag. 224 ff.).