___ durch Überschreiten der allgemeinen, signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts von 4 km/h, schuldig erklärt. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'600.00 (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 171 f.).