1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 27. September 2023 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) vom Regionalgericht Emmental- Oberaargau (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 16. April 2022 in B.________ durch Überschreiten der allgemeinen, signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts von 4 km/h, schuldig erklärt.