44 folgend: KS Nr. 15; abrufbar im Internet unter: ) ist für eine Reisezeit ab zwei Stunden (vorliegend Strecke Bern-Zürich) ein Honorarzuschlag von CHF 150.00 vorzunehmen. Der hierfür geltend gemachte Aufwand von 4.66 Stunden wird folglich gestrichen und stattdessen die Auslagen um einen Reisezuschlag von CHF 150.00 ergänzt.