Anpassungen erfolgen insoweit, als die geltend gemachten Reisespesen für den 9. Oktober 2024 (CHF 53.00) gestrichen werden, zumal auf die Teilnahme an einer mündlichen Urteilseröffnung verzichtet wurde. Der geltend gemachte Aufwand für die Urteilseröffnung (0.5 Stunden) ist in Anbetracht der telefonischen Mitteilung des Urteilsdispositivs zu belassen. Hingegen wurden die Fahrten Zürich-Bern vom 8. und 9. Oktober 2024 (wobei die Fahrt für den 9. Oktober 2024 infolge Verzichts auf eine mündliche Urteilseröffnung ohnehin entfällt) als Zeitaufwand verbucht.