Die Kammer erachtet den geltend gemachten Aufwand grundsätzlich als angemessen. Anpassungen erfolgen insoweit, als die geltend gemachten Reisespesen für den 9. Oktober 2024 (CHF 53.00) gestrichen werden, zumal auf die Teilnahme an einer mündlichen Urteilseröffnung verzichtet wurde.