42 Kanton Zürich wurde gegen den Beschuldigten während hängigem Berner Verfahren eine neue Strafuntersuchung wegen angeblicher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Letzteres ist aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zu berücksichtigen. Nach Auffassung der Kammer ist die Legalprognose des Beschuldigten getrübt; positive Tendenzen sind zum aktuellen Zeitpunkt augenscheinlich nicht auszumachen.