Im Vorfeld der Hauptverhandlung wurde ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 2121 f.) eingeholt, aus welchem sich ergibt, dass die Staatsanwaltschaft Zürich Sihl am 16. August 2024 eine neue Untersuchung eröffnet hat wegen (angeblicher) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, wobei die Unschuldsvermutung gilt.