Eine allfällige Reue und Einsicht sind nicht auszumachen. Der Beschuldigte gab zu Protokoll, seinen früheren Mitbeschuldigten einzig Lampen verkauft zu haben, was – wie bereits dargelegt – die Kammer als unglaubhaft erachtet. Von einem umfassenden Geständnis kann folglich keine Rede sein. Vielmehr versuchte der Beschuldigte vor oberer Instanz, seinen Tatbeitrag herunterzuspielen. Im Vorfeld der Hauptverhandlung wurde ein aktueller Strafregisterauszug (pag.