Vor oberer Instanz gab er zu Protokoll, aus der CBD-Branche aussteigen zu wollen und noch nicht zu wissen, wie es mit der M.________ GmbH weitergehe. Er arbeite nun bei U.________ (pag. 2231) – bzw. scheint ihm eine Arbeitsstelle in Aussicht gestellt worden zu sein (pag. 2236 Z. 309) – wobei offen gelassen werden muss, ob dieses Arbeitsverhältnis auch tatsächlich zustande kam. Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft (pag. 2122). So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons AC.________(Ortschaft) vom 29. August 2016 wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art.