Diese Umstände sind tatbestandsimmanent und deshalb neutral zu gewichten. Der Beschuldigte gab oberinstanzlich zu Protokoll, sporadisch einen Joint zu konsumieren (pag. 2231 Z. 84), Hinweise auf eine Suchtkrankheit liegen jedoch nicht vor. Rechtskonformes Verhalten wäre ihm ohne Weiteres möglich gewesen.