Auch wenn der Deliktszeitraum (Mai bis August 2019) sich als eher kurz erweist, handelte der Beschuldigte mit einer nicht unerheblichen kriminellen Energie. Wie die Vorinstanz treffend ausführte, gab der Beschuldigte seine Tätigkeit sodann nicht auf, sondern wurde durch das Eingreifen der Polizei gestoppt. Hingegen nimmt die Kammer wie die Vorinstanz einen Abzug von einem Monat vor, da der Verkauf der geplanten Ernte sich erst im Stadium des Anstaltentreffens befand, m.a.W. diesbezüglich der letzte entscheidende Schritt zu einer Rechtsverletzung noch nicht gemacht wurde.