Dies gilt jedoch für seine früheren Mitbeschuldigten gleichermassen. Die Mittäterschaft wird vorliegend im Umfang von einem Monat leicht straferhöhend berücksichtigt, da diese sich auf das Ausmass der Gefährdung des geschützten Rechtsguts der Volksgesundheit auswirkt. So ging die Gruppe insgesamt strukturiert und arbeitsteilig vor. Auch wenn der Deliktszeitraum (Mai bis August 2019) sich als eher kurz erweist, handelte der Beschuldigte mit einer nicht unerheblichen kriminellen Energie.