37 16. Fazit Der Beschuldigte hat sich nach Art. 19 Abs. 1 lit. a, b, c, d und g BetmG, begangen in Mittäterschaft mit C.________, F.________ und D.________ in der Zeit von ca. Mai 2019 bis 27. August 2019, in H.________(Ortschaft), G.________(Strasse) und andernorts, durch Herstellung und Beförderung von Hanfstecklingen, Anbau von Hanf zur Gewinnung von Betäubungsmitteln sowie Besitz und Anstaltentreffen zur Veräusserung von Cannabis, schuldig gemacht. IV. Strafzumessung