Nachdem D.________ und C.________ bereits seit Anfang Februar 2019 an der Vorbereitung zum Aufbau der Hanf-Indooranlage beteiligt waren, belieferte der Beschuldigte die Hanf-Indooranlage im April / Mai 2019 erstmals mit Stecklingen. Nach dem Verschimmeln der ersten Hanfkultur im Juni 2019 tat er dies Anfang August 2019 erneut. Dabei war abgemacht, dass der Beschuldigte die Ernte als Abnehmer zurücknimmt. Der Beschuldigte liess damit in der Indooranlage in H.________(Ortschaft) durch D.________, C.________ und F.________ wissentlich und willentlich über zweitausend Cannabispflanzen anpflanzen.